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Anmelden beim Umzug innerhalb Deutschlands

Sie möchten sich anmelden - dann beachten Sie bitte ab sofort folgende Hinweise.

für die An- bzw. Ummeldung einer Wohnung sieht das Bundesmeldegesetz die persönliche Vorsprache in der Meldebehörde/ BürgerBüro vor.

Dabei hat die meldepflichtige Person zur Identitätsfeststellung in der Meldebehörde/BürgerBüro einen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis, Ersatzpersonalausweis oder einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier vorzulegen.

Ausnahme:

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdaten sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen zusammen einen Meldeschein verwenden. Es genügt hier die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen (Vater oder Mutter) Die Vorlage der notwendigen Dokumente ist auch hier unverzichtbar.

Bitte buchen Sie einen Termin über die Behördenhotline 115.

Ihr BürgerService